Lieferung
Lieferbedingungen
Wir liefern innerhalb Deutschland je nach ausgewählter Lieferart zu angegebenen Preisen.
Wir melden uns bei Ihnen telefonisch, per SMS oder per E-Mail, um mit Ihnen einen Liefertermin abzustimmen. So wird sichergestellt, dass Sie Ihr Möbelstück persönlich in Empfang nehmen können.
Der Versand auf deutsche Inseln ist ausgeschlossen oder nur mit vorheriger Absprache möglich. Ein Auslandsversand fragen Sie bitte schriftlich an. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir liefern nicht an Packstationen.
Erstattungsrichtlinie für zusätzlich gebuchte Services
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich gebuchte Services, die im Rahmen des Versands erbracht wurden, von der Erstattung ausgeschlossen sind. Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich, Zusatzleistungen wie Expressversand, Transportversicherung, spezielle Verpackungsoptionen, Montage, Lieferung bis Wunschort gegen Aufpreis oder weitere individuell vereinbarte Serviceleistungen.
Sobald diese Leistungen ausgeführt wurden, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, auch wenn der Versand storniert oder nicht in Anspruch genommen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Services mit der Erbringung als abgeschlossen gelten und die damit verbundenen Kosten nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen oder Fragen zu unseren Serviceleistungen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Folgende Leistungen sind ausgeschlossen:
- Einzelne Elemente vom Bett, wie z.B. Füße oder Matratzen können nicht kostenlos ausgetauscht oder teilweise erstattet werden.
- Einzelne Elemente vom Bett wie z.B. Kopfteilhöhen oder Kopfteil-Modelle können nicht kostenlos ausgetauscht werden.
Wenn Sie Ihren Liefertermin nicht wahrnehmen können, sind folgende Punkte zu beachten:
Sie haben einen Liefertermin zugesagt und bestätigt: Wenn Sie Ihren Liefertermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte schriftlich mindestens 3 Tage vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen, Nichtantreffen oder Adressänderungen während der Lieferung sowie Zahlungsausfall vor Ort oder bei Annahmeverweigerung müssen wir Ihnen die Deckungskosten von 300 € in Rechnung stellen.
Für die Lieferung bis in die Wohnung sind folgende Punkte zu beachten:
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- Per LKW befahrbare Wege. (LKW 3,5 t)
- Eingänge, Durchgänge und Räumlichkeiten müssen so beschaffen sein, dass das neue Boxspringbett ohne weitere Hilfsmittel zum gewünschten Platz vertragen werden kann.
- Eingänge, Durchgänge und Räumlichkeiten müssen freigeräumt sein.
- Der Platz für das neue Boxspringbett muss bereits bei der Anlieferung freigeräumt sein.
- Wendeltreppen (Spiralförmig) sind ausgeschlossen.
- Keine Baustellen.
- Keine Haftung bei Schäden am Parkett, Teppich, Laminat, PVC, Vinyl und der gleichen.
- Bis zur fünften Etage ohne Aufzug. Jede weitere Etage wird mit einem Aufpreis von 25 Euro berechnet.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird es leider zu einer Stornierung der Lieferung kommen. Dadurch anfallende Rücksendekosten von 300 € müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Lieferzeiten
Der Unternehmer ist zur Lieferung der Waren in der angegeben Lieferzeit berechtigt.
Der Verbraucher kann zwei Wochen nach Überschreitung der Lieferzeit den Unternehmer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Hat der Verbraucher kein Interesse seine Lieferung in der angegeben Lieferzeit zu erhalten, betragen die Lagerkosten 5 € pro Tag, mindestens jedoch 35 € für Verwaltung und Handling der Lagerung. Auch dann, wenn noch nicht über die Räume verfügt werden oder die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.